Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Movement Circle GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Die Movement Circle GmbH (nachfolgend MC GmbH) berät Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Leistungen, die berufsrechtlichen Beschränkungen unterliegen werden nicht erbracht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Beratungsangebote der MC GmbH in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung für alle Kunden der MC GmbH. Abweichende Bedingungen eines Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die MC GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenden Vertragspartei wiederum schriftlich bestätigt wird.
- Soweit Beratungsverträge oder –angebote der MC GmbH schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.
§ 2 Mitwirkungspflichten
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Informationen, Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang erbracht werden. Sofern Arbeiten im Betrieb des Kunden erforderlich sein sollten, gewährt der Kunde den Mitarbeitern der MC GmbH bei deren Arbeiten jede erforderliche Unterstützung.
- Der Kunde informiert die MC GmbH unaufgefordert und umgehend über Umstände, die von Bedeutung für die Leistung der MC GmbH sein könnten.
- Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, gelten die von der MC GmbH erbrachten Leistungen trotz möglicher nachteiliger Auswirkungen hierauf insoweit als vertragsgemäß erbracht.
§ 3 Beratungsvergütung, Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung bezüglich des Beratungshonorars und den erforderlichen Auslagen nach Wahl der MC GmbH am Ende jeden Monats oder nach Abschluss des Projekts. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
- Vertragsmäßig gestellte Rechnungen der MC GmbH sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die MC GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe geltend zu machen, es sei denn, dass die MC GmbH einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die MC GmbH nicht aus.
- Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die MC GmbH berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen bis diese Forderungen erfüllt sind.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teils zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt.
Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
§ 4 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung
- Soweit keine andere individuelle vertragliche Vereinbarung getroffen ist, wird beiden Seiten ein jederzeitiges Kündigungsrecht des Beratungsvertrages mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen eingeräumt. Das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Frist bleibt hiervon unberührt.
- Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Bei Kündigung werden entsprechend des § 3 die bis zur Kündigung erfolgten Leistungen der MC GmbH abgerechnet.
§ 5 Verzug, Leistungshindernisse, Unmöglichkeit
- Die MC GmbH kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die MC GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die MC GmbH beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der MC GmbH, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die MC GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der MC GmbH verursacht worden sind.
- Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die MC GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn des vorherigen Absatzes die Leistung der MC GmbH dauerhaft unmöglich, so wird die MC GmbH von ihren Vertragspflichten frei.
§ 6 Gewährleistung
- Die MC GmbH gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Bei mangelhafter Leistung. Sind die von der MC GmbH entwickelten und zur Verfügung gestellten Leistungen und Produkte mangelhaft, haftet die MC GmbH gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Abweichungen, die den Gebrauch nur unerheblich mindern, bleiben außer Betracht.
- Der Kunde muss die von der MC GmbH erbrachten Leistungen innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung, Übergabe oder Abschluss des Projektes untersuchen. Mängel, die dabei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen der MC GmbH innerhalb weiterer drei Werktage mittels eingeschriebenen Briefs gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden. Teilt der Kunde auftretende Mängel der MC GmbH nicht unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit, erlöschen die Mängelansprüche für den nicht gerügten Mangel.
- Tritt an den von der MC GmbH gelieferten Werken oder Dienstleistungen ein Mangel auf, wird der Auftragnehmer diese innerhalb angemessener Zeit nach ihrer Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
- Die Gewährleistung umfasst nicht solche Mängel, die auf Veränderungen durch den Kunden, dessen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Personen zurückzuführen sind und damit nicht zur Sphäre der MC GmbH gehören. Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung oder falsche Bedienung durch den Kunden, dessen Mitarbeiter oder durch Dritte verursacht werden. Er hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder durch Dritte die gelieferten Werke Dienstleistungen oder das Gesamtkonzept verändert.
- Die MC GmbH haftet nicht für Ansprüche aus mangelhafter Leistung oder Schadensersatz von Drittfirmen die an der Umsetzung des Beratungskonzeptes beteiligt werden. Darüber hinaus übernimmt die MC GmbH keine Beschaffungsgarantie für Einrichtungsgegenstände die im Beratungskonzept aufgeführt werden.
- Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Abnahme.
§ 7 Haftung
- Die MC GmbH haftet nicht für Ansprüche aus mangelhafter Leistung oder für Schadensersatz für Leistungen Dritter, die an der Umsetzung des Beratungskonzeptes beteiligt waren, oder selbst Leistungen erbringen.
- Gegenüber Unternehmern haftet die MC GmbH nur für Schäden, wenn und soweit die MC GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die MC GmbH für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- Gegenüber Verbrauchern haftet die MC GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von der MC GmbH zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet die MC GmbH jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
- Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der MC GmbH, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
- Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von MC GmbH.
- Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die MC GmbH und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
§ 8 Schutz des geistigen Eigentums
- Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die MC GmbH Inhaber dieser Rechte. Der Kunde erhält in diesen Fällen das zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an Beratungsergebnissen.
- Dem Kunden ist es nur gestattet die im Rahmen des Auftrags von der MC GmbH gefertigten Berichte, Planungsunterlagen, Aufstellungen und Berechnungen für seine eigenen Zwecke zu verwenden. Eine Publizierung oder Weiterleitung an Dritte ist nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der MC GmbH zulässig. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Kunden verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Sämtliche Vertragsänderungen oder -ergänzungen sowie Vereinbarungen über Abweichungen von diesen AGB bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Angestellte der MC GmbH sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen dieser AGB und sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt.
- Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hannover. Das gilt auch für Streitigkeiten aus Wechseln und Schecks. MC GmbH ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
- Für alle Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung, UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
- Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.
März 2011